Marc Biadacz erklärt dazu: „Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, ihre Meinung frei zu äußern. Dies bedeutet auch, dass Werbung für die Meinung und Überzeugung anderer Personen akzeptiert werden muss. Eine Beschneidung dieser Rechte bevormundet die Bürgerinnen und Bürger und entmündigt sie, sich eigenverantwortlich eine Meinung zu bilden.“ Matthias Miller ergänzt: „Der bisherige Rechtsrahmen gibt klare Leitlinien zur Meinungs- und Werbefreiheit vor. Sofern dies im Rahmen des Wettbewerbsrechts und des Jugendschutzes geschieht, darf Werbung grundsätzlich – auch für religiöse Inhalte – nicht verboten werden. Ohnehin geht der Verweis der Stuttgarter Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT auf die Religionsfreiheit fehl. Zum Schutzbereich der Religionsfreiheit zählt gerade nicht, dass man nicht mit Symbolen oder Zeichen anderer Religionen konfrontiert werden muss.“